Am Donnerstag, den 23.01.2014 befand der Würzburger Stadtrat einstimmig über die formelle und materielle Zulassung und Durchführung des Bürgerentscheids zum Bürgerbegehren „A3-Ausbau – nur mit Würzburg-Tunnel“!
Die FW – FWG unterstreicht auch in ihrem neuen Wahlprogramm die Wichtig- und auch die Notwendigkeit solcher URDEMOKRATISCHEN Prozesse. Denn nur solch ein basisdemokratisches Instrument bietet den Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit direkt mit zu gestalten und in Entscheidungen einzugreifen.
Der Planungsprozess des A3 Ausbaus hat bereits 2005 begonnen. damals wurde eine Lenkungsgruppe gebildet mit dem Ziel, alle zur Wahl stehenden Trassenführungen und Korridore nach Nutzen / Kosten, aber auch nach qualitativen Argumenten wie Lärmschutz, Betroffenheit, Natur- und Gewässerschutz usw. zu bewerten.
Im Jahre 2008 wurde die Planfeststellung öffentlich ausgelegt und an 4 Tagen öffentlich im VCC erörtert. Eine damals eingebrachte Variante eines Bürgers wurde ebenfalls ausführlich erörtert und in die Abwägung mit einbezogen.
Der Planfeststellungsbeschluss wurde im Dezember 2009 erlassen.
Im Anschluss daran wurde am letztmöglichen Tage der Einspruchsfrist Klage beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig eingereicht.
Diese Klage wiederum wurde im März 2011 als unbegründet abgewiesen.
Im September 2012 wurde mit dem Spatenstich begonnen und die finanziellen Mittel des Bundes vollständig bereitgestellt.
Nach der höchstrichterlichen Bestätigung der Planfeststellung des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig ist das Baurecht „unanfechtbar“! Die rechtlichen Aussichten für einen Baustopp sind „gegen Null“!
Das bedauerliche an diesem Bürgerentscheid IST, dass man unseren Bürgerinnen und Bürgern suggeriert bzw. der Eindruck erweckt werden soll, sie könnten auf den Verlauf oder die Gestaltung der Amtstrasse noch Einfluss nehmen.
Wir werden sie niemals verhindern können, maximal verzögern. Wo hier der Vorteil für unsere Stadt liegen soll ist mehr als fragwürdig.
Ein sinnvolles und lobenswertes Instrument, wie einen Bürgerentscheid bei derartiger Sachlage willkürlich zu testen, verkehrt den guten Ansatz ins Gegenteil und führt zwangsläufig zu Politik- und Bürgerverdruss. Es wirkt dem guten Gedanken entgegen.
Vielleicht dient dieses Begehren aber auch nur einem Selbstzweck, um sich gerade vor den Kommunalwahlen eine öffentliche Bühne zu verschaffen?
Unabhängig von unserer eigenen, zweifellos vorhandenen Meinung betrachten wir von der FW-FWG einen Bürgerentscheid als höchstes urdemokratisches Gut, dessen Ausgang ist in jedem Falle zu akzeptieren und zu unterstützen.
Der beste Beweis ist unser Abstimmungsverhalten zum Platz’schen Garten.
Wenn man jedoch versucht, wie es sich hier offensichtlich darstellt dem Bürger Sand in die Augen zu streuen müssen wir es tolerieren, aber niemals akzeptieren.